Erklärung zur Barrierefreiheit  

Wavestone engagiert sich seit vielen Jahren im Bereich Corporate Social Responsibility und hat dieses Thema zu einem wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie gemacht.

Wavestone hat sich dazu verpflichtet, sein gesellschaftliches Engagement und seine Richtlinien für Menschen mit Behinderungen mit seiner digitalen Strategie in Einklang zu bringen und die digitale Zugänglichkeit seiner Website zu einem entscheidenden Anliegen zu machen. Wir wollen unseren Besuchern, Entscheidungsträgern, Bewerbern, Investoren und Mitarbeitern die bestmögliche User Experience bieten.

Zu diesem Zweck hat Wavestone seine Website komplett überarbeitet. Dabei wurde eine zentrale Vorgabe in Bezug auf die Barrierefreiheit festgelegt: Die Website muss eine Konformitätsrate von mehr als 80 % aufweisen und darf keine kritischen Punkte in Bezug auf die Barrierefreiheit enthalten( Erfüllung einer Liste von 30 RGAA-Kriterien).

Um dieses Ziel zu erreichen, hat Wavestone die Barrierefreiheit von Anfang an in das Projekt mit einbezogen:

  • Ein klar definiertes und intern kommuniziertes Konformitätsziel, damit alle Projektbeteiligten gemeinsam daran arbeiten können.
  • Ein digitales Design, das die Barrierefreiheit innerhalb der neuen grafischen Identität als unabdingbare Voraussetzung betrachtet.
  • Spezifische Entwicklungen, um die Inhalte für alle zugänglich zu machen.

Diese werden im Laufe des Projekts von einem externen Prüfer kontrolliert.
Langfristiges Ziel von Wavestone ist die Sicherstellung einer dauerhaft barrierefreien Website:

  • Sensibilisierung und Schulung der Mitwirkenden.
  • Verfolgung von Anforderungen und Best Practices für zukünftige Entwicklungen – von der Konzeption neuer Dienste bis hin zu deren Entwicklung.
  • Einführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Korrektur von Fehlern bei der Barrierefreiheit, sobald diese auftreten.

Wavestone verpflichtet sich, die Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wavestone.com.

 

Stand der Einhaltung: Audit wird derzeit durchgeführt

Die Überprüfung der Einhaltung der RGAA4.1 für die Website https://www.wavestone.com ist im Gange. Nach Abschluss des Audits (voraussichtlich im Juni) werden die Nichtkonformitäten, Ausnahmen und Befreiungen unten aufgeführt.

 

Rückmeldung und Kontakt

Wavestone verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu den Informationen und Funktionen zu gewähren, die eine Person mit Behinderungen gemäß dem Recht auf Entschädigung anfordert.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung zuzugreifen, können Sie sich an unseren Behindertenvermittlungsdienst wenden, um eine zugängliche Alternative zu finden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie bitte eine Nachricht an mission.handicap@wavestone.com oder verwenden Sie das Kontaktformular unter https://www.wavestone.com/de/kontakt/

 

Einspruchsmöglichkeiten

Nutzen Sie dieses Verfahren in den folgenden Fällen.
Sie haben den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen über ein Zugänglichkeitsproblem informiert, das Sie am Zugang zu Inhalten oder Dienstleistungen hindert, und Sie haben keine zufrieden stellende Antwort erhalten.